Die Auswirkungen der rumänischen Gesetzgebung auf die Reformierte Kirche in Siebenbürgen in den 1920er Jahren
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde 1923 die Verfassung des neuen Großrumäniens akzeptirt. Im Königreich Rumänien gehörten 95 % der Bevölkerung der orthodoxen Kirche an. Das Wachstum der neuen Territorien brachte Spannungen zwischen den Kirchen und der Orthodoxen Kirche mit sich. Das neue Grundgesetz mit einer Reihe von diskriminierenden Maßnahmen legitimierte die Möglichkeit der Aushöhlung aller Minderheitenvölker und gab der herrschenden Nation die Möglichkeit, missbräuchliche und minderheitenvernichtende Maßnahmen im Sinne ihrer nationalen politischen Strategie durchzusetzen. Das Religionsgesetz von 1923 wurde durch das Kulturgesetz von 1928 ergänzt. Sie erklärte die orthodoxe Religion zur vorherrschenden Staatsreligion und räumte der griechisch-katholischen Religion eine privilegierte Stellung gegenüber den anderen Konfessionen ein, mit der Begründung, dass sie auch die Religion der Rumänen sei. Der Vortrag beleuchtet die Maßnahmen, die vor allem die reformierten Kirchen in Rumänien betrafen und gegen die die Kirchenleiter wiederholt ihren Protest äußerten.
- Bethlen terem